Mit dieser Internetseite stellen wir Ihnen eine Informationsplattform rund um unsere Arztpraxis bereit. Im Rahmen unserer hausärztlichen Tätigkeit bieten wir ein breites Spektrum allgemeinmedizinischer und internistischer Methoden von der Untersuchung bis zur Therapie an. Lernen Sie hier unsere Leistungen und unser Praxis-Team kennen.
Der Anspruch auf präventive Coronatests sowie auf Test- und Genesenenzertifikate entfällt ab dem 1. März. Der Bund übernimmt dann für sämtliche Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung nicht mehr die Kosten.
Dies betrifft nicht nur die Bürgertests. Auch Testungen von Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung oder vor einer ambulanten Operation werden nicht mehr bezahlt. Das gilt ebenso für Test- und Genesenenzertifikate.
Testpflichten aufgehoben
Die Bundesregierung hebt gleichzeitig die Testpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen auf. Beschäftigte, Patienten und Besucher müssen dort ab dem 1. März keinen Testnachweis mehr vorlegen.
Maskenpflicht aufgehoben
Mit dem Auslaufen der Regelung im Infektionsschutzgesetzes am 7. April endet auch in medizinischen Einrichtungen (z.B. Arztpraxen) die Maskenpflicht.
Die Ständige Impfkommission hat die COVID-19-Impfung in die aktuellen allgemeinen Impfempfehlungen aufgenommen. Danach wird allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität empfohlen, die aus drei Antigenkontakten besteht. Zudem werden für Risikogruppen weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es keine Impfempfehlung mehr.